DSO-Regeln

Allgemeine Regularien des Deutschen Schwertordens

Gliederung des Ordens
Die Regeln sind derzeitig nicht satzungskonform.
Die Satzung wird 2017 entsprechend angepaßt.
Das Ordensland ist die Bundesrepublik Deutschland.

Das Ordensland wird in vier Ordensballeien (Ordensverwaltungsbezirke) unterteilt:

  • Norddeutschland (Ballei Nord)
  • Süddeutschland (Ballei Süd)
  • Westdeutschland (Ballei West)
  •  Ostdeutschland (Ballei Ost)

Jeder Ballei ist eine Farbe zugeordnet:

  • Ballei Nord: Rot
  • Ballei Süd: Blau
  • Ballei West: Grün
  • Ballei Ost: Gelb

Jede Ballei wird wiederum in Kommandanturen (Ordensbezirke) unterteilt.
Die Balleien teilen sich in folgende Kommandanturen:

    • Ballei Nord: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen

 

    • Ballei Süd: Bayern und Baden-Württemberg

 

    • Ballei West: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

 

    • Ballei Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

 

Die einzelnen Kommandanturen unterteilen sich in die Ordensmeistereien, diese wiederum in Ordensritterquartiere / Ordenshäuser, welche von den jeweiligen Komturen eingeteilt werden.

Die Aufgaben sowie bestimmte Rechte und Pflichten werden im Orden durch eine strikte Rangordnung geregelt. Jedes Mitglied soll jedoch, unabhängig von seinem Rang, immer mit Respekt behandelt werden. Die Ränge dienen in erster Hinsicht der besseren Zuordnung der Aufgaben und Verantwortung. Dennoch ist den Anweisungen eines höherrangigen Mitgliedes folge zu leisten, sofern diese innerhalb seines Befugnisbereiches liegen. Auch höhere Stände sind dazu angehalten, Aufgaben im Lager auszuführen und nicht nur zu delegieren.
Bevor ein/e Interessent/in in den Orden aufgenommen wird, wird diese/r verpflichtet, eine Novizenzeit abzuleisten. Er/Sie ist dann Ordensnovize, gehört aber noch nicht zum Orden. Er kann nach eigenem Ermessen eine Aufnahme beantragen oder wird vom Orden gefragt, ob er/sie einer Aufnahme zustimmt. Die Aufnahme eines Novizen wird zugestimmt, wenn das Verhalten bei mehreren Ordensveranstaltungen für gut befunden wurde. Dieses entscheidet die Führung mit dem zuständigen Landkomtur/in.

Mit Eintritt in den Orden ist jedes Ordensmitglied nach außen hin, unabhängig seines Ranges, ein/e Ordensbruder /Ordensschwester. Die Ränge werden in zwei unterschiedliche Zweige unterteilt: dem Ordensgefolge als Repräsentanten des militärischen Zweiges und den Ordensgetreuen als Repräsentanten des zivilen Zweiges.

Personen, die ihr Interesse bekunden, am Ordensleben teilzunehmen, und in den Orden eintreten möchten, besitzen die Möglichkeit, als Ordensnovize / Ordensnovizin an den Veranstaltungen des Ordens teilzunehmen.

Sie sind keine Mitglieder des Ordens und besitzen als solche auch kein Stimmrecht bei anstehenden Abstimmungen.
Mitglieder, die offiziell durch eine Zeremonie in den Deutschen Schwertorden aufgenommen wurden und ihr 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen im Orden den Rang eines Ordenspagen oder einer Ordensmaid. Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr werden in den Rang Ordensknecht/ Ordensmagd erhoben.

Die Ränge der zivilen unterscheiden sich von der militärischen Laufbahn insoweit, als dass sie Waffendienst leisten können, doch hauptsächlich Aufgaben bekleiden, welche sich auf die Bereiche Lagerverwaltung und Organisation beziehen, oder sich in Bereiche einbringen, welche nicht kriegerischer Natur sind, wie z. B. Darstellung mittelalterlichen Handwerks, Rüstungsbau oder Stoffbearbeitung usw.

Die Ränge beziehen sich lediglich auf den Träger und sind nicht vererbbar. Eine Aberkennung des Ranges kann bei Regelwidrigkeiten vorgenommen werden, bei Verstoß gegen geltendes Recht kann der Ausschluß aus dem Orden und aus dem Verein ausgesprochen werden.
Die Ämter Hochmeister, Großmeister und Großkomtur sind nicht abwählbar. Diese Ämter enden in der Regel mit dem Tod des Amtsinhabers oder dessen freiwilliger Amtsniederlegung.

Der/die Ordenslandkomtur/in wird vom Großkomtur aus der Mitte der Ordensmeister gewählt und bestellt. Stehen keine Meister zur Verfügung, kann dieses Amt durch den Ordensgroßkomtur kommissarisch besetzt werden.
Der/die Ordenskomtur/in werden durch die Ordensführung aus der Mitte der Ordensmeister vorgeschlagen und vom Ordensrat gewählt.

Für alle Ränge (inklusive der Ordensführung) gilt:
Bei mehrfach wiederholtem Fehlverhalten, dem ständigen nicht Nachkommen seiner Pflichten sowie nach Verstößen gegen geltende Gesetze oder Ordensregeln, kann einem Mitglied sein/ihr Rang wieder abgesprochen werden. Dieses bedarf der Prüfung durch den Ordensrat und die Ordensführung sowie eines Mehrfachentscheids aller stimmberechtigten Ordensführungsmitglieder.

Bei schwersten Verfehlungen wird der Ordensausschluss verhängt und das Wappen in der Ordenswappenrolle durchgestrichen. Im Falle eines Ordensausschlusses sowie der Degradierung eines nicht abwählbaren Ranges bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Ordensführung. Ist dabei ein Mitglied der Ordensführung betroffen, so wird ihm für diesen Entscheid das Stimmrecht aberkannt.
Jedem angeschuldigten Mitglied muss die Möglichkeit einer Darstellung und evtl. Verteidigung vor dem Ordensrat gegeben werden.

Jedes Ordensmitglied führt einen Ordensnamen, welcher in der Regel der eigene Vorname ist. Ab dem militärischen Rang Ordensritter und ministerialen Rang Ordensherr/Ordensdame ist es möglich, einen dem Rang entsprechenden Namen zu führen, der dem 13.   Jahrhundert nahe ist und einen persönlichen örtlichen Bezug hat. Er ist nicht als Adelsname anzusehen, sondern hebt nur ein im Rang höher stehendes Ordensmitglied von den niedrigeren Rängen ab. In Ausnahmefällen können von der Ordensführung auf Antrag z. Zt. geführte Namen, insbesondere der bestehenden Familiennamen, übernommen werden.

Die Ordensführung befasst sich mit allen ordensübergreifenden Belangen. Sie setzt sich aus dem Ordensgroßkomtur, dem Ordensgroßmeister sowie dem Ordenshochmeister zusammen. Diese sind keiner Ballei zugeordnet. Die Stimmrechte innerhalb der Versammlungen hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Der Ordensgroßkomtur verwaltet alle Ordensinterna. Er hat die Einhaltung der Ordensregeln und der Ordenssatzung nach innen zu überwachen und ist für die Ordenszeremonien zuständig. Innerhalb der Ordensführung besitzt er für alle internen Belange das volle Stimmrecht.

In Fällen, in denen direkt der gesetzliche Vertreter des Ordens (Ordenshochmeister/in und Ordensgroßmeister/in) betroffen ist, besitzt der Ordensgroßkomtur beratende und ausarbeitende Funktion. Er muss in diesen Fällen angehört werden, die letztendliche Entscheidung obliegt aber dem Ordenshochmeister und Ordensgroßmeister als direkt Betroffene.

Die Ordensführung hat ständig in Kontakt zu bleiben. Dies kann durch persönliche Treffen, Telefonate, Briefe oder E-Mail erfolgen. Es wird angestrebt, neben der Mitgliederversammlung, die alle drei Jahre erfolgt, mindestens eine Ordensführungssitzung pro Jahr abzuhalten.

Die Ordensführung erweitert sich durch die Gruppe der Ordenskomture zum Ordensrat. Er dient dem Schlichten von Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedern und berät über die Ordensentwicklung. Die Ordenslandkomture/innen können eine beratende Funktion im Ordensrat einnehmen.

Für die Darstellung eines mittelalterlichen Lebens, siedelt sich der Orden in der Zeit zwischen 1250 und 1320 an. Alle Gewandungen, die auf Veranstaltungen des Ordens getragen werden, sollten soweit wie möglich in diese Zeit passen und weitgehend authentisch sein. Bei Unsicherheiten betreffs des Spielraums der Authentizität kann die Ordensführung um Klärung gebeten werden.

Als Ordenskopfbedeckung ist eine der Gewandung der entsprechenden Zeit angepasste Kopfbedeckung zu tragen. Der Turban oder das Barett werden nicht als Ordenskopfbedeckung anerkannt.
Innerhalb des Ordens wird eine Ordensgewandung getragen. Es ist Pflicht, diese zu offiziellen Veranstaltungen des Ordens zu tragen. Den Status „offiziell“ verhängt für ordensübergreifende Veranstaltungen die Ordensführung, für die einzelnen Balleien obliegt dem/der Ordenslandkomtur/in die Entscheidung, eine Veranstaltung als „offiziell“ einzustufen.

Auf nicht Ordens-Veranstaltungen steht es jedem Mitglied frei, seine private (dem Zeitalter entsprechende) Gewandung zu tragen oder die Ordensgewandung. Einmärsche auf Veranstaltungen sind generell in Ordensgewandung durchzuführen. Den Rittern/Herren od. Damen ist es erlaubt, private Gewandung (Cotte, Surcot) mit eigenem Wappen zu tragen. Sein/ihr Wappen wird dann in die Ordenswappenrolle eingetragen. In der Führungsebene darf die persönliche Helmzier auf dem Ordenshelm anstelle der Ordenshelmzier getragen werden. Zudem darf auf der privaten Gewandung der Führungsebene das Ordenskreuz mit aufgesetztem, privatem Wappenschild getragen werden.

Die Kennzeichnung der Ränge soll so dezent wie möglich gestaltet werden, und nach Außen nicht direkt erkennbar sein. Die Ordensränge können direkt aus der Gewandung abgeleitet werden. Mitglieder des Ordensrates tragen zur Kennzeichnung der Ränge eine Kordel, die einen Durchmesser von 4 mm besitzt und je nach Rang eine bestimmte Farbe hat.

Rang:                                  Farbe:
Ordenshochmeister/in      Gold
Ordensgroßmeister/in      Gold / Silber (2 Kordeln verdrillt)
Ordengroßkomtur/in        Silber
Ordenskomtur/in               Silber / Schwarz (2 Kordeln verdrillt)

Allen Mitgliedern des Ordens ist es gestattet, das Ordenskreuz als Kettenanhänger um den Hals zu tragen. Es soll dabei auf ein zeitlich korrektes Halsband oder Kette geachtet werden.
Zusätzlich steht es jedem Mitglied zu, den Ordensring in Silber zu tragen.

Die Form der Fahne ist rechteckig, die des Banners quadratisch und der Wimpel dreieckig. Das Tuch für die Fahne ist Baumwolle. Banner und Wimpel sind aus Naturseide.

Die Ordensfahne hat eine Seitenlänge von 1,6 m mal 0,8 m und ist gemäß dem Ordenswappen schwarz/weiß geviertelt. In der Mitte wird das Ordenskreuz mit einer Größe von 0,6 m aufgesetzt. Die Fahne endet in vier Schwänzen abwechselnd schwarz und weiß, welche eine Länge von 0,6 m haben.

Das Ordensbanner hat eine Seitenlänge von 0,8 m und hat keine Schwänze. Es wird nur bei Darstellungen von Schlachten oder Repräsentationsumzügen geführt. Das Banner wird von einem Ordensmeister (Bannerführer) getragen, der von der Ordensführung bestimmt wird. Dem Bannerführer werden zwei Ritter als Bannerwache zugeteilt.

Die Banner der Ordensführung entsprechen dem Ordensbanner mit auslaufender oberer Spitze und werden an der Lanze geführt. Sie haben eine Seitenlänge von 0,5 m und führen im oberen Eck am Lanzenschaft das persönliche Wappen.

Die Ordenswimpel werden von den Meistern und Rittern an der Lanze geführt. Die Länge ist 0,42 m bei einer Höhe 0,22m, weiß und mit dem Ordenskreuz belegt, welches 0,14m vom Lanzenschaft angebracht ist. Auf den Ordenswimpeln der Ordenslandkomture ist ein Schwert in der Farbe der jeweiligen Ballei im rechten Obereck aufgesetzt.

Jeder Rang hat seine eigene Aufnahmezeremonie, deren Anforderungen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade je nach Höhe des Ranges haben.
Die detaillierten Ausführungen zu den jeweiligen Zeremonien sind im Dokument „Zeremonien des Deutschen Schwertordens“ aufgeführt.

Sicherheitsvorschriften
Mittelalterliche Veranstaltungen unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters. Das heißt nicht, dass die Ordensregeln deshalb ausgesetzt sind, sondern dass diese durch die Bestimmungen des Veranstalters erweitert werden.

Werden Veranstaltungen vom Orden ausgerichtet, gelten die Ordensregeln und entsprechende Sicherheitsbestimmungen, die von der Ordensführung erteilt werden.

Bei Feldschlachten, Burgbelagerungen und ähnlichem Treiben gelten die Sicherheitsbestimmungen des Ausrichters und des Codex Belli.
Bestehen Widersprüche der Bestimmungen zwischen Ordensregeln und die des Veranstalters, sind diese durch die Ordensführung zu klären. Jedes Ordensmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass durch sein Verhalten kein anderes Mitglied, Zuschauer oder Besucher zu Schaden kommt.

Verhaltensregeln im Lager – Das Lagerleben ist ein Gemeinschaftsleben

Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass sein Zelt der vom Orden dargestellten Zeit entspricht. Nicht zugelassen sind sogenannte Alex Zelte oder Larp Zelte. Vor der Anschaffung eines Zeltes ist die Ordensführung zu kontaktieren.

Jeder ist für sein Geschirr selber verantwortlich und stellt sein Geschirr selbst zum Abwasch – ohne Essensreste und Müll. Geschirr, das nicht beim Abwasch steht, wird nicht abgewaschen. Ausnahmen sind Kochtöpfe. Nach dem Abwaschen räumt jeder sein Geschirr eigenständig wieder weg.

Spätestens zum Schlafengehen nimmt jeder seine Sachen wieder mit in sein Zelt. Die der Letzte, der ins Bett geht, achtet darauf, dass die Tische ordentlich aussehen, und stellt eventuell Gemeinschaftssachen wie Krüge ins Küchenzelt. Er achtet auch darauf, dass alle Laternen aus sind, dass das Feuer soweit runter gebrannt ist, dass kein Schaden entstehen kann.

Auch während einer Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die Tische und das Lager aufgeräumt aussehen. Während der Besucherzeit auf den Märkten wird nicht im Lager geraucht. Erlaubnis zur Freigabe des Rauchens im Lager erteilt der Ranghöchste. Das Trinken von alkoholischen Getränken wird vom Ranghöchsten freigegeben. Getränke aus Flaschen sollten – wenn möglich – in Zelten umgeschüttet werden in Becher oder Krüge. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, so ist darauf zu achten, dass die Flaschen unter den Tischen bzw. Bänken stehen.

An der Tafel ist Kopfbedeckung zu tragen oder nach Ansage des Ranghöchsten.
Das Essen wird von dem Ranghöchsten, der/die an der Tafel sitzt, freigegeben. Wenn es sich um warme Speisen handelt, wartet man nicht darauf, dass jeder sein Essen hat, sondern kann anfangen zu essen. Der/die Ranghöchste hebt die Tafel auch auf. Vorher entfernt man sich nicht von der Tafel. Sollte ein dringendes Bedürfnis auftreten, wird höflich darum gebeten, die Tafel verlassen zu dürfen. Sollte es zu keinem gemeinschaftlichen Essen kommen – wie durch Vorführungen, durch die Kämpfer oder am Anreisetag – ist dies nicht einzuhalten. Am Anreisetag ist Selbstverpflegung.

Sollte die Tafel offiziell um eine hohe Tafel erweitert werden, so gelten für diese gesonderte Regeln.
Gespräche ab dem Rang Ordensmeister werden nicht einfach unterbrochen, man wartet bis das Gespräch beendet ist oder man die Aufmerksamkeit des gewünschten Gesprächpartners hat. Ab dem Rang Ordensmeister werden die Mitglieder mit dem Rang angesprochen. Die Gespräche sind in einer angenehmen Lautstärke zu führen. Vor dem Essen wird eine Handwaschzeremonie durch ausgewählte Mitglieder durchgeführt.
An der hohen Tafel werden alle von Ordenspagen, Ordensmaiden, Ordenswaffenknechten, Ordensknechten und Ordensmägden bedient, dieses gilt bei Speis und Trank. Es soll vermieden werden, die Herrschaften von hinten zu bedienen. In Ausnahmefällen, wenn die Gegebenheiten ungünstig sind, darf auch von Hinten bedient werden.

Bei Besuch von Gästen und hochrangigen Gästen gelten grundsätzlich die Regeln für Mitglieder der hohen Tafel. Zudem werden die Gäste an die hohe Tafel gebeten, des Weiteren mit Becher und Getränk, Geschirr und Besteck soweit nötig versorgt.

Jedem wird Respekt, Hilfsbereitschaft und Höfflichkeit entgegengebracht, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Ordens.

Ordensinterna und Abläufe von Versammlungen

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen einzelnen Ordensmitgliedern, so sind diese innerhalb eines gemeinsamen Gespräches unter Leitung eines Ranghöheren in Ruhe zu klären.
Ist eine Schlichtung nicht möglich, können die Beteiligten bis zur Klärung ihrer Streitigkeiten in Klausur geschickt werden, und die Angelegenheit wird dem Ordensrat zur Klärung vorgelegt. Sind Mitglieder des Ordensrates in die Streitigkeiten involviert, dürfen diese nicht in den Klärungsprozess eingreifen und an den Gesprächen teilnehmen. Jedes in die Streitigkeit involvierte Ordensmitglied muss das gleiche Recht erhalten, vor dem Ordensrat seine Darstellung der Situation zu schildern.

Mitgliedsbeiträge und Mittelverwaltung

Der Orden verfolgt keine Ziele im Sinne einer ökonomischen Gewinnerzielung. Erhaltene Vergütungen werden für Verpflegung etc. verwendet.
Alle Posten sind zunächst als Ehrenamtlich zu verstehen. Aufwandsentschädigungen können, wenn möglich, geleistet werden.
Für die Verwaltung der Ordenskasse ist der Ordenstressler zuständig. Dieser muss den Stand eines Ordensmeisters erreicht haben, um dieses Amt übernehmen zu können. Der Ordensgroßkomtur stellt den Kassenprüfer.

Jedes Mitglied ist verpflichtet ab den 14. Lebensjahr einen monatlichen Mitgliederbeitrag zu zahlen. Dieser ist nach der Dauer der Ordensmitgliedschaft und unabhängig vom Rang gestaffelt:

Mitglieder:
a) Mitglieder im 1. Jahr der Mitgliedschaft 8,00 EUR
b) Mitglieder im 2. + 3. Jahr der Mitgliedschaft 7,50 EUR
c) Mitglieder im 4. + 5. Jahr der Mitgliedschaft 7,00 EUR
d) Mitglieder im 6. bis 7. Jahr der Mitgliedschaft 6,50 EUR
e) Mitglieder ab dem 8. Jahr der Mitgliedschaft 5,00 EUR

Jungmitglieder:
a) 14- + 15-jährige Mitglieder 2,00 EUR
b) 16- + 17-jährige Mitglieder 2,50 EUR
Bei Eintritt in die Vollmitgliedschaft wird auf den Grundbeitrag die Mitgliedschaft im Orden angerechnet.

Sonstige Mitglieder:
a) Fördermitglieder nach Vereinbarung (mind. 2,50 EUR)
b) Studenten und Schüler über 18 2,50 EUR
c) Ehrenmitglieder beitragsfrei

Die Beiträge sind entweder für das ganze Jahr, halbjährlich oder vierteljährlich zu zahlen. In Ausnahmefällen kann auch eine monatliche Bezahlung vereinbart werden. Jedes Mitglied überweist den Betrag auf das Ordenskonto unter Angabe seiner Mitgliedsnummer, seines Namens und des Beitragsjahres.

Ist es einem Mitglied nicht möglich, seinen Beitrag rechtzeitig zu zahlen, kann er bei der Ordensführung einen Antrag auf Aufschub stellen, der anschließend von der Ordensführung geprüft werden muss. Für die Zeit des Aufschubs kann ein temporärer Ausschluss aus dem Ordensleben bestimmt werden.

Bleiben die Beiträge eines Mitgliedes unentschuldigt für mehr als 6 Monate aus, so ist diesem eine Verwarnung zu erteilen. Nach mehr als 12 Monaten unentschuldigtem Beitragsrückstand wird der Ordensausschluss verhängt.

Ordensmitglieder, die aufgrund einer früheren Regel bereits geringere Beiträge, als die durch neue Regeln festgesetzten Beiträge bezahlt haben, dürfen weiterhin die geringeren Beiträge zahlen.

Vergütungen werden zunächst auf dem Ordenskonto gesammelt. Die Zahlungen der ordensübergreifenden Verpflichtungen werden vom Ordenskonto getätigt. Für Anschaffungen der Balleien, die im Interesse des Ordenslebens und im Einklang mit den Zielen und Regeln des Ordens stehen, können Zuschüsse aus dem Ordenskonto beantragt werden.

Kostenumlage für die Verpflegung einer Veranstaltung :
Anreisetag ist Selbstverpflegung. Die Kosten gelten für jedes Mitglied ab 14 Jahren.
Für 2 Tage 10,- Euro
Für 3 Tage 15,- Euro
Tagesgäste mit Lagerverpflegung 5,- Euro pro Tag.
Für Gäste gelten dieselben Preise.
Der Überschuss wird in einer separaten Kasse gesammelt, so dass ab einer gut gefüllten Kasse Veranstaltungen ohne Umlage gestaltet werden können. Eine Auszahlung der Überschüsse ist nicht möglich.

Bei jeder Veranstaltung wird eine Anmeldefrist sowie ein Organisator angegeben. Anmeldungen, die nach der Anmeldefrist eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt. Es werden keine mündlichen Meldungen mehr berücksichtigt, sondern nur noch die Anmeldungen, die im Forum unter den entsprechenden Veranstaltungen stehen.

In der Anmeldung sollte stehen: wie viele Zelte, die Maße der Zelte, wie viele Personen, ob Gäste mitkommen und ob Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder evtl. Allergien bestehen. Auch Personen, die ohne größere Ausrüstung und nur für einzelne Tage (Tagesgäste) an einer Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen sich ebenfalls bis zum Ende der Anmeldefrist angemeldet haben. Eine kurzfristige Anmeldung ist hier mit dem genannten Organisator zu klären.

Kurzfristige Anmeldungen die weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden, werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Tagesgäste sollen angeben, ob sie im Lager mitverpflegt werden wollen, oder ob sie sich selbst verpflegen. Im Falle, dass ein Mitglied nicht ins Forum kommt, ist der Hochmeister oder Großmeister zu verständigen und die Organisation der Veranstaltung. Kurzfristige Absagen sollten per Telefon / SMS / Whats App an die zuständige Organisation gehen.

Sollte man sich im Forum angemeldet haben und rechtzeitig mitbekommen, dass man doch nicht kann, sollte man sich im Forum abmelden. Nicht mobile Mitglieder müssen sich eigenständig um die Anreise zu einer Veranstaltung bemühen. Mitglieder, die Gäste mitbringen, haben dafür Sorge zu tragen, dass für die Gäste Schlafmöglichkeiten, Essbesteck, Becher, Teller oder Brett zur Verfügung stehen. Ebenso hat er/sie dafür Sorge zu tragen, dass der Gast über eventuelle Kosten Informiert wird.

Änderung der Regeln, Auflösung des Ordens
Änderungen der Ordensregeln obliegen der Ordensführung und werden dort mehrheitlich beschlossen. Regeländerungen sind mit dem Ordensrat zu diskutieren und werden von der Führung beschlossen. Eine Auflösung des Ordens bedarf eines einheitlichen Beschlusses der Ordensführung. Die Auflösung des Deutscher Schwertorden e.V. ist hiervon unberührt und folgt der jeweils gültigen Satzung des Vereins.
Über Regeländerung sind die Ordensmitglieder schnellst möglich zu unterrichten.