Regularien der militärischen Stände

Regularien der militärischen Stände des Deutschen Schwertordens

Das Lagerleben ist ein Gemeinschaftsleben

Das Ordensgefolge zählen alle Mitglieder bis einschließlich der Ordensritter, die einer militärischen Ausbildung folgen. Dies umfasst die Waffenknechte, Kriegsknechte, Serjanten, Knappen und Ordensritter.

Erfüllt ein Ordensmitglied die in den Zeremonien festgelegten Bedingungen, ist mindestens 16 Jahre alt, ist bereit die Ziele des Ordens zu vertreten, hat sich keine schwerwiegenden Verstöße gegen geltende Gesetzte zu Schulden kommen lassen erhält er/sie den Rang eines Waffenknechts.

Eine Waffe darf erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Lager trainiert werden. Die militärische Laufbahn beginnt mit der Ausbildung an mittelalterlichen Waffen. Ein Ordenswaffenknecht, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine gewisse charakterliche Reife besitze und auf mehreren Veranstaltungen in Schlachten Nahkämpfer in der ersten Reihe Erfahrungen gesammelt hat, kann in den Rang eines Ordenskriegsknechtes erhoben werden. Die Erhebung unterliegt grundsätzlich den Zeremonien des Deuschen Schwertordens.

Die Kriegsknechte entsprechen den ordentlichen Fußtruppen des Ordensheeres mit allen vorkommenden mittelalterlichen Waffen, die der zeitlichen Darstellung entsprechen, z.B. Schwerter, Bögen, Lanzen, Speere, Äxte usw. Als Ordenskriegsknecht vertieft / spezialisiert seine als Ordenswaffenknecht angeeigneten Fähigkeiten im Umgang mit einer oder mehrerer dieser Waffen.

Ordenskriegsknechte, die eine ritterliche Laufbahn anstreben, können bei entsprechender Eignung und, in Absprache mit der Ordensführung, Zulassung durch die höheren Ränge in den Stand der Ordensgefolge im Range eines Ordensknappen

erhoben werden. Der Ordensknappe ist einem Ritter zugewiesen, der sich verpflichtet für die Ausbildung des Knappen zu sorgen. Der Ordensknappe wird in der

Beherrschung der ritterlichen Waffen Schwert mit Schild sowie der Lanze (Ger) ausgebildet. Zudem wird er in die Taktiken der Feldschlacht eingewiesen und muss das Führen von Kriegern erlernen. Nach Beendigung der Ausbildung kann auf Vorschlag seines Ritters der Ordensknappe die Schwertleite absolvieren.

Ordenskriegsknechte, die keine ritterliche Laufbahn anstreben, können bei entsprechender Eignung und Zulassung durch die höheren Ränge in den gehobenen Rang eines Ordenssarjanten erhoben werden. Der Ordenssarjant hat bereits einen gewissen Spezialisierungsgrad in einer Waffengattung erreicht und kann die Ausbildung in dieser Waffenart übernehmen. In der Schlacht besitzt er die Autorität eine kleine Gruppe von Ordensgefolgsleuten zu führen.

Ordensgefolge können die Koordination der Lagerwache übernehmen.

Die Mitglieder dieses Ranges gehören der niederen Führungsebene an. Sie sollen den Vorgaben des Ordens und der Zeit entsprechend gekleidet sein, die höfischen Regeln und Zeremonien beherrschen.

Ein Ordensknappe der erfolgreich die Schwertleite durchlaufen hat wird in den Rang des Ordensritters erhoben. Der Ordensritter kann eine Gruppe von Kriegern in der Schlacht befehligen sowie das Kampftraining leiten.

Der Ordensknappe, der / die einen Befürworter aus dem Rang der Ritter (oder höher) hat, wird mit Ablegen des Ordenseides zum Ordensritter erhoben.

Der genaue Wortlaut des Ordenseides ist einem gesonderten Dokument zu entnehmen. Der Ordenseid muss von einem Mitglied der Führungsebene abgenommen werden.

Die Gewandung der militärischen Stände

Novizen tragen der dargestellten Zeit entsprechende zivile Kleidung. Zu offiziellen Anlässen tragen sie den weißen Novizenüberwurf.

Ab den folgenden Ständen ist eine naturfarbene Bundhaube zu tragen.

Die Ordensgewandung der Waffenknechte ist ein schwarzer Waffenrock im Schnitt des ärmellosen Waffenrocks eines mittelalterlichen Ritters. Die Länge des Rocks endet eine Handbreit unter dem Knie. Vorne und Hinten ist ein Reiterschlitz anzubringen. An der linken Schulter ist das Ordenskreuz (10 cm) aufgesetzt.

Der Ritter trägt einen schwarzen Waffenrock besetzt mit einer naturfarbenen Borte entsprechend des Waffenrocks der Knappen. Anstelle des Ordenskreuzes an der Schulter wird das Ordenskreuz (20 cm) mittig, 15 cm vom Halsausschnitt nach unten gemessen, auf der Brust angebracht.

Kriegsknechte tragen einen schwarzen Waffenrock. Dieser entspricht vom Schnitt her dem ärmellosen Waffenrock eines mittelalterlichen Ritters. Die Länge des Rocks endet eine Handbreit unter dem Knie. Vorne und Hinten ist ein Reiterschlitz anzubringen. mit Ordenskreuz (10 cm) an der linken Schulter. Der untere Rand ist mit einem  5 cm breiten, naturweißem Streifen abzusetzen, dieser wird etwa 1,5 cm oberhalb der Unterkante angesetzt. Ebenfalls mit 1,5 cm Abstand zum Rand werden die Schlitze sowie der Kragen mit 2 cm breitem naturweißen Stoff Leinen abgesetzt.

Sarjanten tragen wie die Kriegsknechte einen schwarzen Waffenrock mit Ordenskreuz (10 cm) an der linken Schulter und gleicher naturweißer Bordierung. Zusätzlich zum Ordenskreuz ist ein weißes Ordensschwert (10 cm) an der rechten Schulter zu tragen.

Knappen tragen wie die Kriegsknechte einen schwarzen Waffenrock mit Ordenskreuz (10 cm) an der linken Schulter und gleicher naturweißer Bordierung. Zusätzlich zum Ordenskreuz ist ein gelbes Ordensschwert (10 cm) an der rechten Schulter zu tragen.

Der Ordensmantel

Jedes Mitglied sollte und muss ab dem Rang des Ritters oder eines/r Ordensherrn/-dame einen Ordensmantel besitzen. Dieser ist ein Halbrad-Tasselumhang, und kann von den weiblichen Mitgliedern auch als dreiviertel oder Vollrad-Tasselumhang getragen werden.

Als Grundstoff ist schwarzer Wollstoff zu verwenden, auf dem auf der linken Seite in Schulterhöhe das Ordenskreuz von 10 cm Größe angebracht wird. Der Mantel ist knöchellang zu tragen.

Als Grundstoff ist schwarzer Wollstoff zu verwenden. Beim Ritter wird ein 20 cm Ordenskreuz vorn an der linken Schulter angebracht. Beim Ordensmeister wird auf dem Rücken mittig das Ordenskreuz von 40 cm angebracht. Der Mantel ist knöchellang zu tragen.

Der Ritter trägt einen schwarzen Waffenrock besetzt mit einer naturfarbenen Borte entsprechend des Waffenrocks der Knappen. Anstelle des Ordenskreuzes an der Schulter wird das Ordenskreuz (20 cm) mittig, 15 cm vom Halsausschnitt nach unten gemessen, auf der Brust angebracht.

Rüstung, Bewaffnungen und Kennzeichen

 

Jedes kämpfende Ordensmitglied hat eine Schutzausrüstung zu tragen. Die Kampfausrüstung der Kämpfer muss ein ordenskonformes Erscheinungsbild besitzen. Der Mindestrüstschutz besteht in der Regel aus einem Gambeson, Schutzhandschuhen, einer Polsterhaube und einer Kettenhaube bzw. Helm. Abweichungen müssen durch das ranghöchste Mitglied einer Veranstaltung genehmigt werden. Das tragen moderner Schutzausrüstung ist zulässig, solange diese von außen nicht zu sehen ist. Das An- und Entkleiden moderner Schutzausrüstung muss innerhalb von Zelten erfolgen.

Odensschilde

 

Der Ordensschild ist ein Dreiecksschild mit einer leichten Wölbung. Der Schild wird gemäß dem Ordenswappen schwarz/weiß geviert. Das Ordenskreuz wird mit einem Abstand von 23 cm zur Oberkante und einem Durchmesser von 40 cm mittig auf dem Schild angebracht.

Die obere Kante des Schildes entspricht dabei der Schulterbreite des Trägers, sollte aber mindestens eine Kantenlänge von ca. 60 cm besitzen.

Der Ordensschild wird in zwei unterschiedlichen Längen geführt.

Die Höhe des kleineren Schildes entspricht dabei dem Abstand von der Schulter bis zum Knie des Trägers. Er sollte eine von ca. 80 cm besitzen.

Die Höhe des größeren Schildes entspricht dem Abstand von der Schulter bis kurz über den Knöchel des Trägers. Er sollte eine Mindesthöhe von 110cm besitzen.

Andere Schildformen werden nicht zugelassen.

Ordensschwert

 

In der Regel wird ein Einhänder geführt. Bei Bedarf können auch Anderthalbhänder, Saxe oder für Bogenschützen Falchione benutzt werden. Die Waffen müssen schaukampftauglich und dürfen nicht scharf geschliffen sein. Die Schwertspitzen dürfen nicht spitz sein sondern rund.

Ordenslanze

 

Die Ordenslanze hat eine maximale Länge von 3 m inklusive einer Schaukampfspitze. Im oberen Drittel sollte der Schaft mit Rohhaut / Leinenband umwickelt sein.

Ordensbogen und Armbrust

 

Bögen und Armbrüste zählen nicht zu den ritterlichen Ausbildungswaffen. Dennoch werden die ritterlichen Anwärter mit diesen Waffen vertraut gemacht.

Pfeile und Bolzen für die Schlacht sind schaukampftauglich zu fertigen. Die Polsterung darf nicht über eine übliche Pfeil- oder Bolzenspitze gezogen sein. Auf der Bogenbahn sind entsprechende Pfeil- und Bolzenspitzen für Zielscheiben zu verwenden.

Taktische Einheiten im Orden

Der Orden marschiert bei Schlachten in Einheiten auf, die sich aus folgenden Abteilungen zusammensetzen:

 

Ein Ordensbanner untersteht einem Ordensritter und besteht aus drei Lanzen. Der Ritter ordnet die Männer nach benötigten Waffengattungen ein.

Die Ordenslanze ist die kleinste taktische Einheit und besteht aus 5 Mann in unterschiedlicher Bewaffnung. Die Lanze wird von einem Sarjanten oder einem Knappen geführt.

Eine Ordenseinheit wird von einem Ordensmeister mit militärischer Ausbildung angeführt und wenn keine entsprechenden Befehle des Großmeisters oder Hochmeisters vorliegen, selbstständig eingesetzt. Sie besteht aus zwei Bannern.

Wird ein Turnier ausgerichtet, so hat der Turnierausrichter die Schiedsrichter zu bestellen, die deshalb nicht am Turnier teilnehmen dürfen. Die Turnierregeln sind nach mittelalterlichen Vorbildern abzuhalten. Jedes Ordensmitglied ab dem Stand eines Ritters darf an diesen Turnieren teilnehmen, es sei denn, er ist entsprechend den Turnierregeln von der Teilnahme ausgeschlosse

Die Ränge Waffenknecht, Kriegsknecht, Sarjant und Knappe werden vom Landkomtur befördert. Der Ritter wird durch den Großkomtur oder stellvertretend durch den ranghöchsten Ordensmeister ernannt.