Regularien der zivilen Ränge

Regularien der zivilen Ränge des Deutschen Schwertordens

Die Ordensgetreuen umfassen alle Mitglieder des Ordens bis einschließlich der Ränge des Herren / der Dame, die einer zivilen Ausbildung folgen. Zu den unteren Rängen der Ordensgetreuen zählen die Knechte, Gesellen, Mägde und Zofen.

Erfüllt ein Antragsteller/in die in den Zeremonien festgelegten Bedingungen, ist mindestens 14Jahre, ist bereit die Ziele des Ordens zu vertreten, hat sich keine schwerwiegenden Verstöße gegen geltende Gesetzte zu Schulden kommen lassen und hat als Ordensnovize / in bereits an mehreren Veranstaltungen teilgenommen, so kann er / sie als volles Mitglied aufgenommen werden und in die Reihe der Ordensgetreuen aufgenommen werden. Er/sie erhält den Rang eines Ordensknechts oder Ordensmagd.

Der Rang des Ordensknechtes und Ordensmagd wird als erweiterte Probezeit für beide Parteien angesehen. So bietet sie den zuständigen Ordensherren / Ordensdamen und Ordensmeister/in die Möglichkeit das neue Mitglied besser kennen zu lernen und es ermöglicht dem neuen Mitglied sich im Orden zu orientieren. Während dieser Zeit muss sich das neue Mitglied für das Ausüben oder Erlernen einer Tätigkeit entscheiden, die dem Zwecke der Ordensziele dienlich ist (z.B. mittelalterliches Handwerk, Musizieren, Tanzen …). Die weitere Laufbahn ergibt sich aus der Tätigkeit, die sich das Mitglied gewählt hat. Ab dem 16. Lebensjahr besteht die Möglichkeit in die militärische Laufbahn zu wechseln.

Wählt der Ordensknecht bzw. die Ordensmagd eine Zivile Tätigkeit und hat die nötige Grundausstattung an Besteck, Schale, Becher sowie ein Teller oder Brett aus Holz oder Ton, des weiteren die Kleidung und das Schuhwerk die der zeitlichen Darstellung entspricht, kann der Ordensknecht oder die Ordensmagd zum Ordensgroßknecht bzw. Ordensgroßmagd erhoben werden. Der Vorschlag zur Erhebung wird vom Ordensmeister/in gegenüber dem/der zuständigen Ordenslandkomtur/in ausgesprochen. Über die Erhebung zum Ordensgroßknechts bzw. Ordensgroßmagd entscheidet der/die Ordenslandkomtur/in mit der Ordensführung.

Der Ordensgroßknecht bzw. die Ordensgroßmagd werden von dem Ordensmeister vorgeschlagen zur Erhebung zum Ordensaltgesellen bzw. zur Ordenszofe wenn der Ordensmeister feststellt, dass der Ordensgroßknecht bzw. die Ordensgroßmagd sich in ihrem Aufgabebereich gefestigt haben. Über die Erhebung zum Ordensaltgesellen bzw. Ordenszofe entscheidet der/die Ordenslandkomtur/in mit der Ordensführung.

Um Ordensherr oder Ordensdame zu werden muss man im Lagerleben Hilfsbereitschaft zeigen, selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben erfüllen. Der Ordensaltgeselle und die Ordenszofe werden durch den/die Ordensmeister/in dem/der zuständigen Ordenslandkomtur/in vorgeschlagen. Über die Erhebung zum Ordensherren oder Ordensdame entscheidet der/die Ordenslandkomtur/in mit der Ordensführung. Der Ordensaltgeselle oder die Ordenszofe, der / die einen Befürworter aus dem Stand der Ritter (oder höher) hat, wird mit Ablegen des Ordenseides zum Ordensherren bzw. zur Ordensdame ernannt.

Der genaue Wortlaut des Ordenseides ist einem gesonderten Dokument zu entnehmen. Der Ordenseid muss von einem Mitglied der Führungsebene abgenommen werden.

 

Jedes Mitglied sollte und muss ab dem Stand des Ritters oder eines/r Ordensherrn/-dame einen Ordensmantel besitzen. Dieser ist ein Halbrad-Tasselumhang, und kann von den weiblichen Mitgliedern auch als Dreiviertel oder Vollrad-Tasselumhang getragen werden.

Als Grundstoff ist schwarzer Wollstoff zu verwenden. Beim Ordensmeister wird auf dem Rücken mittig das Ordenskreuz von 40 cm und beim Ritter ein 20 cm Ordenskreuz vorn an der linken Schulter angebracht. Der Mantel ist knöchellang zu tragen.

Zusätzlich zu dem schwarzen Ordensmantel können ab dem Rang des Ordenslandkomturs ein Zeremonienmantel getragen werden.

Als Grundstoff ist schwarzer Wollstoff zu verwenden, auf dem auf der linken Seite in Schulterhöhe das Ordenskreuz von 10 cm Größe angebracht wird. Der Mantel ist knöchellang zu tragen.

Die Gewandung der männlichen Zivilen sollte aus einer Bundhaube, Cotte, Surcot, Tunika, Beinling und einer Brouche bestehen.

Den weiblichen Zivilen bleibt es selbst überlassen, welchen Schnitt und Farbe sie tragen. Die Kopfbedeckung soll ebenso dem dargestellten Stand entsprechen wie das Schuhwerk.

Die Gewandung muss der dargestellten Zeit entsprechen.

 

Zeremoniengewandung:

Die Zeremoniengewandung sollte bei Zeremonien oder Umzüge des Deutschen Schwertordens getragen werden. Bei Zeremonien, Umzügen oder Veranstaltungen die nicht vom Deutschen Schwertorden veranstaltet werden sollte daher der entsprechende Veranstalter gefragt werden ob diese Gewandung erwünscht ist und dementsprechend die Gewandung wählen oder nach Vorgabe der Ordensführung.

Die Zeremoniengewandung besteht aus dem Surcot aus schwarzer dünner Wolle oder Leinen. Direkt am Rand des Halsausschnittes ist ein 2cm breiter weißer dünner Woll- oder Leinenstreifen aufgesetzt. Wahlweise kann es von innen mit dünnen schwarzen Leinen gegen gefüttert werden. Es sollte Bodenlang sein.

 

Für die Ordensdamen und Ordensherren ist die Zeremoniengewandung freiwillig.